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   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2010 - L 15 AS 57/10 B ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2010 - L 15 AS 57/10 B ER (https://dejure.org/2010,121149)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.05.2010 - L 15 AS 57/10 B ER (https://dejure.org/2010,121149)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - L 15 AS 57/10 B ER (https://dejure.org/2010,121149)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2010 - L 15 AS 57/10
    Der Antragsgegner hat geltend gemacht, die Heizkosten seien unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtssprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R) auf der Grundlage des Bundesweiten Heizspiegels für das Jahr 2009 berechnet worden.

    Eklatant kostspieliges oder unwirtschaftliches Heizen ist vom Grundsicherungsträger nicht zu finanzieren (vgl. hierzu grundlegend BSG, Urteil vom 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 7 AS 1446/09

    Ausschluss der Beschwerde in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2010 - L 15 AS 57/10
    Diesbezügliche Ermittlungen werden nunmehr im Hauptsacheverfahren nachzuholen sein (vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, 7. Senat, Beschluss vom 24.02.2010 - L 7 AS 1446/09 B ER, wonach der Vorwurf eines unwirtschaftlichen Heizens zumindest voraussetzt, dass die Behörde sich vor Ort ein Bild über die konkreten Verhältnisse gemacht hat).
  • BSG, 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2010 - L 15 AS 57/10
    Soweit die Antragstellerin die Zuerkennung von anteiligen Schornsteinfegergebühren sowie eines korrigierten Betrages für die Wartungskosten begehrt, sind diese von der Antragstellerin in einer Summe zu zahlenden Gebühren im Monat ihrer Fälligkeit als Bedarf zu berücksichtigen (vgl. BSG, Beschluss vom 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R, Rn. 9ff; Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R, Rn. 36).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R

    Arbeitslosengeld II - fehlende Hilfebedürftigkeit des Ehegatten wegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2010 - L 15 AS 57/10
    Soweit die Antragstellerin die Zuerkennung von anteiligen Schornsteinfegergebühren sowie eines korrigierten Betrages für die Wartungskosten begehrt, sind diese von der Antragstellerin in einer Summe zu zahlenden Gebühren im Monat ihrer Fälligkeit als Bedarf zu berücksichtigen (vgl. BSG, Beschluss vom 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R, Rn. 9ff; Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R, Rn. 36).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2011 - L 15 AS 101/11
    Der Antragsgegner hat sich auf den Senatsbeschluss gleichen Rubrums vom 12.05.2010 - L 15 AS 57/10 B ER - berufen und ausgeführt, dass zur Beurteilung der Frage, ob die Heizkosten der Antragstellerin angemessen seien, ein Energiegutachten unumgänglich sei.

    Zur Begründung hat es ausgeführt, ausweislich des Senatsbeschlusses vom 12.05.2010 - L 15 AS 57/10 B ER - habe der Antragsgegner Ermittlungen zu führen, ob die hohen Heizkosten der Antragstellerin auf die mangelhafte Wärmedämmung oder zumindest zum Teil auch auf unwirtschaftliches Heizverhalten zurückzuführen seien.

    Der Senat hat in seinem ausführlich begründeten Beschluss vom 12.05.2010 (L 15 AS 57/10 B ER) festgestellt, dass die Frage, ob die hohen Heizkosten der Antragstellerin angemessen im Sinne der genannten Vorschrift sind, letztlich nur durch ein Energiegutachten geklärt werden kann.

    Der Antragstellerin war bereits aus dem Bewilligungsbescheid vom 22.12.2009 und dem nachfolgend geführten Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (L 15 AS 57/10 B ER) bekannt, dass ihre Heizkosten aus Sicht des Antragsgegners unangemessen waren und nur die auf der Grundlage des Bundesweiten Heizspiegels ermittelten Heizkosten anerkannt werden könnten.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2012 - L 7 AS 386/12
    Ferner sei eine Divergenz mit einem Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 12. Mai 2010 - L 15 AS 57/10 B ER - festzustellen.

    Unabhängig davon, ob eine Divergenz im Sinne dieser Vorschrift bezüglich eines Beschlusses des LSG im Eilverfahren überhaupt vorliegen kann, bleibt festzustellen, dass - entgegen der Auffassung der Klägerin - das SG ausdrücklich nicht von dem Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 12. Mai 2010 in dem Beschwerdeverfahren der Beteiligten mit dem Aktenzeichen L 15 AS 57/10 B ER abgewichen ist.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2010 - L 15 AS 317/10
    Allerdings ist der Antragstellerin bereits aus dem sie betreffenden Senatsbeschluss vom 12. Mai 2010 (L 15 AS 57/10 B ER) bekannt, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung für die gesamte Dauer des Hauptsacheverfahrens grundsätzlich nicht in Betracht kommt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2010 - L 13 AS 187/10
    Entgegen dieser Auffassung entspricht es aber der ständigen Rechtsprechung des Senats (siehe z.B. Beschluss vom 23. April 2010 - Az.: L 13 AS 142/10 B ER; Beschluss vom 8. März 2010 - Az.: L 13 AS 25/10 B ER; Beschluss vom 9. März 2009 - Az.: L 13 AS 219/08 ER; Beschluss vom 8. September 2008 - Az.: L 13 AS 178/08 ER), dass als Grundlage für die Berechnung des Schwellenwertes nur der regelmäßige Bewilligungszeitraum von sechs Monaten genommen werden kann, wie er in § 41 Abs. 1 Satz 4 Zweites Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) angesprochen ist (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12. Mai 2010 - Az.: L 15 AS 57/10 B ER; Beschluss vom 22. Februar 2010 - Az.: L 9 AS 65/10 B ER; Beschluss vom 12. August 2009 - Az.: L 7 AS 808/09 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2010 - L 13 AS 284/10
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (siehe z.B. Beschluss vom 23. April 2010 - Az.: L 13 AS 142/10 B ER; Beschluss vom 8. März 2010 - Az.: L 13 AS 25/10 B ER; Beschluss vom 9. März 2009 - Az.: L 13 AS 219/08 ER; Beschluss vom 8. September 2008 - Az.: L 13 AS 178/08 ER; Beschluss vom 24. Juni 2010 - Az.: L 13 AS 187/10 B ER), dass als Grundlage für die Berechnung des Schwellenwertes nur der regelmäßige Bewilligungszeitraum von sechs Monaten genommen werden kann, wie er in § 41 Abs. 1 Satz 4 Zweites Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) angesprochen ist (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12. Mai 2010 - Az.: L 15 AS 57/10 B ER; Beschluss vom 22. Februar 2010 - Az.: L 9 AS 65/10 B ER; Beschluss vom 12. August 2009 - Az.: L 7 AS 808/09 B ER).
  • SG Lüneburg, 03.03.2011 - S 46 AS 11/11
    Eklatant kost-spieliges oder unwirtschaftliches Heizen ist vom Grundsicherungsträger nicht zu finanzie-ren (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12.5.2010 - L 15 AS 57/10 B ER - mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2011 - L 7 AS 932/11
    Dabei könne die Angemessenheit im vorliegenden Fall, wie der 15. Senat des LSG Niedersachsen- Bremen in den Beschlüssen vom 20. April 2011 - L 15 AS 101/11 B ER sowie in dem Beschluss vom 12. Mai 2010 - L 15 AS 57/10 B ER konkret zur Hilfesituation der Antragstellerin ausgeführt habe, nur durch Einholung eines Energiegutachtens ermittelt werden.
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